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   VGH Bayern, 26.03.2009 - 19 ZB 09.498   

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VGH Bayern, 26.03.2009 - 19 ZB 09.498 (https://dejure.org/2009,74147)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26.03.2009 - 19 ZB 09.498 (https://dejure.org/2009,74147)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26. März 2009 - 19 ZB 09.498 (https://dejure.org/2009,74147)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Nachträgliche zeitliche Befristung der Wirkungen von Ausweisung und Abschiebung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 11.08.2000 - 1 C 5.00

    Abschiebung; Ausnahmefall; Ausweisung; Ausweisungsgrund; Ausweisungswirkungen;

    Auszug aus VGH Bayern, 26.03.2009 - 19 ZB 09.498
    In diesem Kontext ist auch das Gewicht des Ausweisungsgrundes im Rahmen des Systems der §§ 53 ff. AufenthG maßgeblich mit zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.8.2000 - 1 C 5.00 -, InfAuslR 2000, 483 f.).

    Sind diese Zwecke andererseits (sämtlich) erreicht, ist es nicht länger gerechtfertigt, die Sperrwirkung aufrecht zu erhalten (Zweckerreichung als Fristobergrenze; vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 11.8.2000 - 1 C 5.00 -, InfAuslR 2000, 483 [484]).

    Darüber hinaus sind die aufenthaltsrechtlichen Schutzwirkungen höherrangigen Rechts, vornehmlich die Wertentscheidungen des Art. 6 Abs. 1 GG und Art. 8 Abs. 1 und 2 EMRK sowie der im Rechtsstaatprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) verankerte Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.8.2000 - 1 C 5.00 -, InfAuslR 2000, 483 [484]; VGH BW, Urteil vom 26.3.2003 - 11 S 59/03 -, InfAuslR 2003, 333 [336]).

  • VGH Baden-Württemberg, 26.03.2003 - 11 S 59/03

    Befristung der Wirkung einer Abschiebung; unerlaubte Wiedereinreise

    Auszug aus VGH Bayern, 26.03.2009 - 19 ZB 09.498
    Die Dauer der Sperrwirkung ist daher danach zu bestimmen, wann der oder die Ausweisungszwecke voraussichtlich erreicht sein werden, wobei nicht auf die abstrakt möglichen, sondern - entsprechend dem akzessorischen Charakter der Sperrwirkung - auf die in der zugrunde liegenden Ausweisungsverfügung konkret festgelegten Zwecke abzustellen ist (vgl. VGH BW, Urteil vom 26.3.2003 - 11 S 59/03 -, InfAuslR 2003, 333 [336] m.w.N.).

    Darüber hinaus sind die aufenthaltsrechtlichen Schutzwirkungen höherrangigen Rechts, vornehmlich die Wertentscheidungen des Art. 6 Abs. 1 GG und Art. 8 Abs. 1 und 2 EMRK sowie der im Rechtsstaatprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) verankerte Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.8.2000 - 1 C 5.00 -, InfAuslR 2000, 483 [484]; VGH BW, Urteil vom 26.3.2003 - 11 S 59/03 -, InfAuslR 2003, 333 [336]).

  • VGH Bayern, 22.10.2008 - 19 CE 08.2354

    Prozesskostenhilfe; vorläufiger Rechtsschutz; bestandskräftige Ausweisung;

    Auszug aus VGH Bayern, 26.03.2009 - 19 ZB 09.498
    Der Kläger verkennt, dass die aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen des Ausländergesetzes von Art. 6 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 GG und Art. 8 EMRK nicht schlechthin und ausnahmslos überlagert werden (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 4.9.2003 - OVG 6 S 284.03 -, InfAuslR 2004, 68 [69]; BayVGH, Beschluss vom 22.10.2008 - 19 CE 08.2354 u.a. -, Juris - RdNr. 21).

    In diesen Fällen kann ohne das Hinzutreten weiterer, dem Betroffenen günstiger Umstände - langes Zurückliegen der Straftaten, geringe Wiederholungsgefahr, günstige Sozialprognose usw. - regelmäßig nicht davon ausgegangen werden, dass allein das nachträgliche Entstehen oder die beabsichtigte Aufnahme einer von Art. 6 Abs. 1 und 2 GG und Art. 8 EMRK grundsätzlich geschützten Lebens- und Erziehungsgemeinschaft eine Zäsur in der Lebensführung des Ausländers bewirkt (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des 2. Senats vom 31.8.1999 - 2 BvR 1523/99 -, NVwZ 2000, 56 [60]), die in Anbetracht aller Umstände erwarten lässt, dass er bei einem legalisierten Aufenthalt keine (weiteren) Straftaten mehr begehen wird (vgl. BayVGH, Beschluss vom 22.10.2008 - 19 CE 08.2354 u.a. -, Juris - RdNr. 21).

  • BVerfG, 31.08.1999 - 2 BvR 1523/99

    Fehlende Eilbedürftigkeit wegen unbekannten Aufenthaltsorts des Beschwerdeführers

    Auszug aus VGH Bayern, 26.03.2009 - 19 ZB 09.498
    In diesen Fällen kann ohne das Hinzutreten weiterer, dem Betroffenen günstiger Umstände - langes Zurückliegen der Straftaten, geringe Wiederholungsgefahr, günstige Sozialprognose usw. - regelmäßig nicht davon ausgegangen werden, dass allein das nachträgliche Entstehen oder die beabsichtigte Aufnahme einer von Art. 6 Abs. 1 und 2 GG und Art. 8 EMRK grundsätzlich geschützten Lebens- und Erziehungsgemeinschaft eine Zäsur in der Lebensführung des Ausländers bewirkt (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des 2. Senats vom 31.8.1999 - 2 BvR 1523/99 -, NVwZ 2000, 56 [60]), die in Anbetracht aller Umstände erwarten lässt, dass er bei einem legalisierten Aufenthalt keine (weiteren) Straftaten mehr begehen wird (vgl. BayVGH, Beschluss vom 22.10.2008 - 19 CE 08.2354 u.a. -, Juris - RdNr. 21).
  • OVG Berlin, 04.09.2003 - 6 S 284.03

    Anspruch eines serbisch-montenegrinischen Staatsangehörigen auf Erteilung einer

    Auszug aus VGH Bayern, 26.03.2009 - 19 ZB 09.498
    Der Kläger verkennt, dass die aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen des Ausländergesetzes von Art. 6 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 GG und Art. 8 EMRK nicht schlechthin und ausnahmslos überlagert werden (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 4.9.2003 - OVG 6 S 284.03 -, InfAuslR 2004, 68 [69]; BayVGH, Beschluss vom 22.10.2008 - 19 CE 08.2354 u.a. -, Juris - RdNr. 21).
  • OVG Niedersachsen, 23.02.2021 - 8 ME 126/20

    Abschiebung; Abschiebungsandrohung; Abwägung; Ägypten; Ausweisungsinteresse;

    Im Rahmen der Ermessensausübung ist zu prognostizieren, wie lange die mit der konkret verfügten Ausweisung verfolgten Zwecke (Bayerischer VGH, Urt. v. 26.3.2009 - 19 ZB 09.498 -, juris Rn. 2; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 26.3.2003 - 11 S 59/03 -, juris Rn. 32 m.w.N.) eine Fernhaltung des Ausländers vom Bundesgebiet erfordern ("Zweckerreichung als Fristobergrenze").
  • OVG Niedersachsen, 18.02.2021 - 13 LB 269/19

    Streit um die nachträgliche Verkürzung der Geltungsdauer eines

    Dieser Tatbestand des § 11 Abs. 4 Satz 1 AufenthG nimmt Bezug auf den bei der erstmaligen Fristbemessung nach § 11 Abs. 2 Satz 3, Abs. 3 und Abs. 5 ff. AufenthG vorzunehmenden 1. Prüfungsschritt (vgl. zur Systematik der Fristbemessung: BVerwG, Urt. v. 22.2.2017 - BVerwG 1 C 27.16 -, BVerwGE 157, 356, 363 f. - juris Rn. 23; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 9.12.2015 - 11 S 1857/15 -, juris Rn. 33; Niedersächsisches OVG, Urt. v. 14.2.2013 - 8 LC 129/12 -, juris Rn. 50 ff.), in dem zu prognostizieren ist, wie lange die mit der konkret verfügten Ausweisung verfolgten Zwecke (vgl. Bayerischer VGH, Urt. v. 26.3.2009 - 19 ZB 09.498 -, juris Rn. 2; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 26.3.2003 - 11 S 59/03 -, juris Rn. 32 m.w.N.) eine Fernhaltung des Ausländers vom Bundesgebiet erfordern ( "Zweckerreichung als Fristobergrenze" ).
  • OVG Niedersachsen, 28.01.2021 - 13 ME 355/20

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht;

    Die unter Betätigung ihres Ermessens von der Antragsgegnerin verfügte Anordnung für die Dauer von 60 Monaten bzw. 5 Jahren berücksichtigt auch einerseits, wie lange die mit der konkret verfügten Ausweisung verfolgten Zwecke (vgl. Bayerischer VGH, Urt. v. 26.3.2009 - 19 ZB 09.498 -, juris Rn. 2; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 26.3.2003.
  • VG Stuttgart, 08.09.2011 - 12 K 5080/10

    Regelfall nach § 11 Abs. 1 Satz 3 AufenthG; Fristbeginn; Ausreise;

    Die Bestimmung der Frist länge ist wie auch sonst eine Ermessensentscheidung; maßgeblich ist, ob und gegebenenfalls wann der mit der Ausweisung verfolgte Zweck erreicht ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 15.3.2011 - OVG 12 B 12.10 - Bay. VGH, Beschl. v. 26.3.2009 - 19 ZB 09.498 - jeweils ; so auch Ziffer 11.1.4.6.1 VwV-AufenthG).
  • OVG Bremen, 16.07.2009 - 1 B 217/09

    Duldung; ausländischer Elternteil; Sperrwirkung

    Sie hat sich bei ihrer Entscheidung am Zweck, der mit der Sperrwirkung verfolgt wird, zu orientieren (vgl. OVG Bremen, Urteil v. 30.10.2001 - 1 A 218/01 - InfAuslR 2002, 119; BayVGH, Beschluss v. 26.03.2009 - 19 ZB 09.498 - juris; HK-AuslR/Oberhäuser, § 11 AufenthG, Rn. 16 ff.).
  • VG Augsburg, 16.09.2010 - Au 1 K 10.997

    Nachträgliche Befristung der Wirkungen der Ausweisung; Ermessenentscheidung zur

    Sie hat sich bei ihrer Entscheidung am ordnungsrechtlichen Zweck, der mit der Ausweisung verfolgt wird, zu orientieren (vgl. BayVGH vom 26.3.2009 Az. 19 ZB 09.498 - RdNr. 2 m w. N.).

    Dabei darf die Ausländerbehörde aber nicht die allgemeinen Zwecke des ausländerrechtlichen Instituts der Ausweisung berücksichtigen, sondern - entsprechend dem akzessorischen Charakter der Sperrwirkung - lediglich diejenigen Zwecke, die mit der konkreten Ausweisung verfolgt wurden (BVerwG vom 14.11.1989 Az. 1 C 17/89, InfAuslR 1990, 54 - RdNr. 10; BayVGH vom 26.3.2009 Az 19 ZB 09.498 - RdNr. 2; VGH BW vom 26.3.2003 Az. 11 S 59/03, InfAuslR 2003, 333 ; Oberhäuser in Hofman/Hofmann, HK-AuslR, RdNr. 17 zu § 11 AufenthG; vgl. auch Nr. 11.1.4.1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltgesetz (AVwV-AufenthG) vom 26. Oktober 2009).

  • OVG Niedersachsen, 18.03.2021 - 8 ME 146/20

    Abänderungsverfahren; Aufenthaltsverbot; aufschiebende Wirkung; Ausweisung;

    Hierzu bedarf es im Rahmen der Ermessensausübung in einem ersten Schritt der prognostischen Einschätzung wie lange die mit der konkret verfügten Ausweisung verfolgten öffentlichen Interessen an der Gefahrenabwehr eine Fernhaltung des Ausländers vom Bundesgebiet erfordern ("Zweckerreichung als Fristobergrenze"; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 25.6.2013 - 8 PA 98/13 -, juris Rn. 11; Urt. v. 18.2.2021 - 13 LB 269/19 -, juris Rn. 41; Bayerischer VGH, Urt. v. 26.3.2009 - 19 ZB 09.498 -, juris Rn. 2; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 26.3.2003 - 11 S 59/03 -, juris Rn. 32 m.w.N.).
  • VG München, 16.08.2011 - M 10 K 11.495

    Befristung der Ausweisungswirkung; Ermessensfehler; Neuverbescheidung

    Danach wird die Sperrwirkung der Ausweisung (Einreiseverbot, Verbot der erneuten Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis) auf Antrag in der Regel befristet, wobei die Bemessung der Frist grundsätzlich im Ermessen der zuständigen Ausländerbehörde steht (OVG Berlin-Brandenburg vom 15.3.2011 Az. 12 B 12.10 RdNr. 21; BayVGH vom 26.3.2009 Az. 19 ZB 09.498 RdNr. 2).

    Die Dauer der Sperrwirkung ist daher danach zu bestimmen, wann der oder die Ausweisungszwecke voraussichtlich erreicht sein werden, wobei nicht auf die abstrakt möglichen, sondern - entsprechend dem akzessorischen Charakter der Sperrwirkung - auf die in der zu Grunde liegenden Ausweisungsverfügung konkret festgelegten Zwecke abzustellen ist (BayVGH vom 26.3.2009, a.a.O. m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 14.02.2013 - 8 LC 129/12

    Alleinige Vornahme der Befristung der Wirkungen einer Ausweisung nach § 11 Abs. 1

    Dabei hat der Tatrichter in einem 1. Prüfungsschritt zu prognostizieren, wie lange die mit der konkret verfügten Ausweisung verfolgten Zwecke (vgl. Bayerischer VGH, Urt. v. 26.3.2009 - 19 ZB 09.498 -, juris Rn. 2; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 26.3.2003 - 11 S 59/03 -, juris Rn. 32 m.w.N.) eine Fernhaltung des Ausländers vom Bundesgebiet erfordern ("Zweckerreichung als Fristobergrenze").
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.12.2011 - 12 B 19.11

    Ausweisung eines sorgeberechtigten mehrfach straffällig gewordenen

    Die Dauer der mit einer Ausweisung verfügten Sperrwirkung richtet sich im Hinblick auf deren Akzessorietät nach dem mit der Ausweisung verfolgten zulässigen konkreten Zweck (vgl. dazu auch VGH München, Beschluss vom 26. März 2009 - 19 ZB 09.498 -, juris, Rn. 2; VGH Mannheim, Urteil vom 26. März 2003, InfAuslR 2003, 333).
  • OVG Niedersachsen, 25.06.2013 - 8 PA 98/13

    Zusammenrechnung von gesondert zu bemessene Fristen der Wirkungen einer

  • VG Stuttgart, 01.03.2012 - 11 K 3569/11

    Ausweisung; Befristungsentscheidung; Prognose hinsichtlich voraussichtlicher

  • VGH Bayern, 06.12.2011 - 19 ZB 11.742

    Befristung der Sperrwirkung von Ausweisung und Abschiebung als Regelfall

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.03.2011 - 12 B 12.10

    Bestandskräftige Ausweisung; BtM-Delikt; türkischer Staatsangehöriger; Befristung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.12.2011 - 12 B 20.11

    Ausweisung eines mehrfach straffällig gewordenen Familienvaters: Befristung der

  • VG Stuttgart, 20.06.2013 - 11 K 638/13

    Ausweisung und Befristung der Sperrwirkungen der Ausweisung einer der illegalen

  • VG Karlsruhe, 21.11.2012 - 4 K 1609/11

    Befristung der Sperrwirkung der Ausweisung

  • VGH Bayern, 10.06.2010 - 10 C 10.922

    Prozesskostenhilfe

  • VG Augsburg, 28.09.2010 - Au 1 K 10.836

    Die in Ziffer 11.1.4.4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum

  • VG Ansbach, 01.07.2010 - AN 5 K 10.00733

    Befristung der Wirkungen der Ausweisung und Abschiebung nach weiteren Straftaten

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